Mit dem Urteil vom 16.07.2020 wurde das Privacy Shield mit sofortiger Wirkung als Möglichkeit des Datentransfers in die USA als ungültig erklärt.
Für Unternehmen in der Schweiz bedeutet dies, dass mit einer baldigen Anpassung des Schweiz-USA Privacy Shields zu rechnen ist wodurch alternative Möglichkeiten zum Transfer in die USA gefunden werden müssen. Hier stehen die Standardvertragsklauseln (SCC) im Vordergrund welche gemäss EUGH nun eine detaillierte Prüfung der Gegebenheiten im Empfängerland bedürfen und eine Gesamtbetrachtung der Umstände. Es genügt nicht mehr die SCC abzuschliessen ohne die Umstände des Transfers näher zu beleuchten und auf Ihre Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu prüfen.
Als sofortige Schritte ist daher folgenden Vorgehen zu empfehlen:
- Prüfung der Auftragsverarbeiter welche das Privacy Shield nutzen (mit unserem DPMS können Sie dies einfach prüfen)
- Abschluss einer alternativen Übertragungsmöglichkeit wie z.B. der Standardvertragsklauseln
- Prüfung der Einzelfälle und Dokumentation der Prüfung in den Fällen in denen SCC genutzt werden
Unser Team steht Ihnen unter contact@sidd.swiss zur Terminvereinbarung für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.