Sie verkaufen aus der Schweiz, den USA, UK oder Singapur in den EWR? Dann brauchen Sie eine benannte EU-Stelle. SIDD übernimmt das Mandat über die Münchner Gesellschaft, fix 600 CHF/Jahr, in 48 h beauftragt. Hinweis: Wir sind nicht Ihr Sales-Vertreter und kein EU-Parlamentsabgeordneter, sondern Ihre rechtliche Vertretung gemäss Art. 27 DSGVO.
LL.M., Dr. iur., CIPP/E · Attorney at Law (New York) · Solicitor (UK)
Vertritt seit Jahren Drittlandsunternehmen als Art. 27-Vertreter gegenüber europäischen Aufsichtsbehörden. Direkter Ansprechpartner für Behördenanfragen.
Ein EU-Vertreter (Art. 27 DSGVO) ist eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Drittlandsunternehmen gegenüber europäischen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen vertritt. Er ist Anlaufstelle für Behördenanfragen, hält das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor Ort und ermöglicht Betroffenen die Ausübung ihrer DSGVO-Rechte, er ist kein Sales-Vertreter und kein EU-Parlamentsabgeordneter.
Der europäische Gesetzgeber verlangt einen Vertreter in der EU, damit Datenschutzbehörden eine erreichbare Stelle in ihrer Jurisdiktion haben und betroffene Personen ihre Rechte wirksam ausüben können. Der Vertreter unterliegt EU-Recht und kann sich behördlichen Verfahren nicht entziehen.
Brauchen Sie einen EU-Vertreter? Der 5-Punkte-Trigger-Check
Beantworten Sie die folgenden fünf Fragen. Wenn Sie eine davon mit "Ja" beantworten, sind Sie nach Art. 27 DSGVO zur Bestellung eines EU-Vertreters verpflichtet.
1
Hat Ihr Unternehmen keine Niederlassung in der EU?
2
Bieten Sie Waren oder Dienstleistungen an Personen im EWR an (auch über eine Website, einen Online-Shop oder eine App)?
3
Beobachten Sie das Verhalten von Personen im EWR (z. B. Tracking, Analytics, Profiling)?
4
Ist die Verarbeitung nicht nur gelegentlich oder umfasst sie besondere Kategorien (Art. 9) oder strafrechtliche Daten (Art. 10)?
5
Sind Sie keine Behörde oder öffentliche Stelle?
Eine "Ja"-Antwort auf 1 plus mindestens eine aus 2 oder 3 (und 4 + 5) löst die Bestellpflicht aus. Bei Verstoss drohen Bussen bis EUR 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Welche Tätigkeiten übernimmt SIDD als EU-Vertreter?
Wir führen das Mandat über unsere Münchner Gesellschaft, als juristische Person, nicht über eine private Meldeadresse.
Benennung in Ihren Datenschutzhinweisen mit unserer Münchner Geschäftsadresse
Annahme und Weiterleitung von Anfragen aus dem EWR (Aufsichtsbehörden, Betroffene)
Vorhaltung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten vor Ort
Erstbeurteilung von Behördenanfragen und Abstimmung mit Ihrem Team
Optional: Beratung zu spezifischen Anfragen im Stundensatz
Hinweis: Das Führen und Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses bleibt Aufgabe des Verantwortlichen (Ihr Unternehmen ausserhalb der EU). Wir empfehlen die Kombination mit unserem Datenschutzberater (Schweiz) oder Datenschutzbeauftragten (EU).
Was haftet der EU-Vertreter?
Nach Art. 27 Abs. 5 DSGVO greift die Bestellung eines Vertreters die Haftung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters selbst nicht ein, beide bleiben primär verantwortlich. Der Vertreter kann jedoch von Aufsichtsbehörden direkt adressiert werden und ist Adressat für Vollzugsmassnahmen. Erwägungsgrund 80 stellt klar: Der Vertreter unterliegt Vollstreckungsmassnahmen wie der Verantwortliche selbst. Aufsichtsbehörden (insbesondere bayerisches LfD und HmbBfDI) haben in den letzten Jahren mehrfach gegenüber Vertretern Bussen verhängt, wenn das Mandat nur formal bestand.
Konsequenz: Sie sollten einen Vertreter mit dokumentierten Prozessen, Schweigepflicht und juristischer Kompetenz wählen, nicht nur eine Briefkastenadresse.
EU-Vertreter vs. UK-Vertreter, was Sie wissen müssen
Wenn Sie sowohl in den EWR als auch ins Vereinigte Königreich verkaufen, brauchen Sie beide. Die Mandate sind getrennt.
Tipp: Wenn Sie eine eigene E-Mail-Adresse in Ihren Datenschutzhinweisen angeben, erreicht Sie der Grossteil der Betroffenen-Anfragen direkt, wir bleiben Eskalations- und Behördenstelle.
Was geschieht nach der Beauftragung?
In vier Schritten zur eingerichteten EU-Vertretung. Typische Dauer: 48 Stunden bis zur produktiven Nennung.
Vertrag
Digitaler Dienstleistungsvertrag mit klarem Leistungsumfang als Art. 27-Vertreter.
VVT-Übernahme
Sie stellen Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bereit (oder beauftragen einen Datenschutz-Workshop).
Datenschutzhinweise
Sie nennen unsere Münchner Gesellschaft als EU-Vertreter in Ihren Datenschutzhinweisen.
Betreuung
Eingehende Anfragen werden umgehend an Sie kommuniziert und gemeinsam abgestimmt.
Warum SIDD?
Ein Art. 27-Mandat ist eine Haftungs- und Behördenfunktion und kein Briefkasten: Diese sechs Punkte zeigen, warum Drittlandsunternehmen es SIDD anvertrauen.
Eigene Münchner Gesellschaft
Wir benennen unsere eigene Gesellschaft in München als juristische Person mit Geschäftsadresse, keine fremde Briefkastenadresse und keine private Meldeadresse in Ihren Datenschutzhinweisen. Das ist die belastbare Stelle, die Aufsichtsbehörden nach Art. 27 DSGVO erwarten.
Anwaltlich geführtes Mandat
Das Mandat wird von Dr. Dominic Staiger als Anwalt geführt und unterliegt dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Behördenanfragen und Betroffenendaten, die über uns laufen, sind damit besonders geschützt.
Jurist statt Meldestelle
Behördenanfragen werden von einem promovierten Datenschutzjuristen (Dr. iur., LL.M., CIPP/E) erstbeurteilt, nicht nur weitergeleitet. So vermeiden Sie das formale Scheinmandat, gegen das LfD Bayern und HmbBfDI bereits Bussen verhängt haben.
In 48 Stunden beauftragt
Digitaler Vertrag, fixe Jahrespauschale ab CHF 600, keine Setup-Gebühr: Innerhalb von 48 Stunden stehen Ihnen unsere Münchner Geschäftsdaten für Ihre Datenschutzhinweise zur Verfügung. Feste Ansprechperson, Erstantwort innert 24 Stunden.
EU und UK aus einer Hand
Wir betreiben eigene Gesellschaften in München und London und führen Mandate in CH, EU, UK und US. Verkaufen Sie in den EWR und ins Vereinigte Königreich, übernehmen wir beide getrennten Vertretungen, EU nach Art. 27 DSGVO und UK nach Art. 27 UK GDPR, koordiniert über einen Ansprechpartner.
Dokumentierte Eskalation
Eingehende Anfragen aus dem EWR werden entgegengenommen, dokumentiert und nachvollziehbar an Sie eskaliert. Diese Nachweisbarkeit unterscheidet den Vertreter bei einem behördlichen Vollzug nach Erwägungsgrund 80 von einer reinen Adresse.
LexCMD
Unser Werkzeug: LexCommand
Warum wir mit LexCommand arbeiten, unserer eigenen Schweizer Rechts-KI
LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.
01
Souverän in der Schweiz
Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.
02
Kein Zitat, kein Anspruch
Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.
03
Vom Aufwand zum Urteil
LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.
04
Drei Disziplinen, ein Bild
Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.
Konkret für das Art. 27-Mandat: Bei einer Behördenanfrage aus dem EWR stützt LexCommand unsere Erstbeurteilung auf die einschlägige Norm, jeder Verweis auf Art. 27 DSGVO oder Erwägungsgrund 80 ist mit Fundstelle belegt, sauber getrennt vom UK GDPR.
Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.
Häufige Fragen vor der Beauftragung
Was kostet ein EU-Vertreter bei SIDD?
Fixe 600 CHF pro Jahr und vertretenem Unternehmen. Für Unternehmensgruppen gelten reduzierte Gruppentarife. Keine Setup-Gebühr, keine versteckten Kosten.
Wer haftet, wenn ich gegen die DSGVO verstosse?
Verantwortlich bleibt Ihr Unternehmen als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter. Der EU-Vertreter ist jedoch ebenfalls Adressat für Vollstreckungsmassnahmen (Art. 27 Abs. 5 DSGVO, Erwägungsgrund 80). Wir reduzieren das Risiko durch dokumentierte Prozesse und Erstprüfung von Anfragen.
Kann ich eine Privatperson als EU-Vertreter benennen?
Theoretisch ja, praktisch nicht empfehlenswert. Dann muss deren private Meldeadresse in Ihren Datenschutzhinweisen erscheinen. Wir benennen unsere Münchner Gesellschaft als juristische Person mit Geschäftsadresse.
Wie schnell ist das Mandat eingerichtet?
Vertragsunterzeichnung und Bereitstellung der Geschäftsdaten für Ihre Datenschutzhinweise erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Beauftragung.
Brauche ich zusätzlich einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?
Möglicherweise ja, das hängt von Ihrer Verarbeitungstätigkeit ab. Der EU-Vertreter ersetzt keinen DSB nach Art. 37 DSGVO. Wir nehmen das Doppel-Mandat gerne in einer Hand, siehe Datenschutzbeauftragter (EU).
Was passiert bei einer Behördenanfrage?
Wir nehmen die Anfrage entgegen, dokumentieren sie, prüfen sie erstinstanzlich und stimmen mit Ihnen die Antwort ab. Bei komplexen Anfragen empfehlen wir die Erweiterung um einen Datenschutzberater-Mandat oder Stundensatz-Beratung.
EU-Vertreter in 48 Stunden, fix 600 CHF/Jahr.
Bestellen Sie jetzt online. Sie erhalten den Vertrag digital, unsere Münchner Geschäftsdaten für Ihre Datenschutzhinweise und einen festen Ansprechpartner.