EU Vertreter

Ein EU-Vertreter gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter ausserhalb der Europaischen Union benannt wird, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen. Der EU-Vertreter fungiert als Ansprechpartnerin für Datenschutzangelegenheiten und ermöglicht es Personen in der EU, ihre Datenschutzrechte wirksam auszuüben.

Benötige ich einen EU Vertreter?

Wenn Sie als Unternehmen Waren und/oder Dienstleistungen an Endkund:innen in den EWR anbieten, müssen Sie eine lokale Ansprechpartnerin für Datenschutzfragen benennen. Dies ermöglicht es Datenschutzbehörden in der EU auf Ihren EU-Vertreter für Datenschutzfragen zu kontaktieren.

Da der EU Vertreter in der EU angesiedelt sein muss, unterliegt er damit auch EU Recht und kann sich der Behörde nicht entziehen. Der Vertreter hat gewisse Dokumentationen bei Nachfrage vorzuweisen. So muss er z.B. das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorhalten.

Hinweis: Das Führen/Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses obliegt weiterhin dem Verantwortlichen (sprich Ihren Unternehmen ausserhalb der EU).

Ein weiterer Grund, warum der europäische Gesetzgeber in Artikel 27 der DSGVO einen Vertreter in der EU fordert, ist damit europäische Endkund:innen eine Stelle innerhalb der EU haben, an welche sie sich bei Datenschutzfragen wenden können.

Als EU Vertreter kann sowohl eine juristische Person (Firma) als auch eine natürliche Person benannt werden. Die Nutzung einer natürlichen Person ist hier nicht empfehlenswert, denn hier muss als Konsequenz die Meldeadresse der Person in den Datenschutzhinweisen angegeben werden. Bei einer juristischen Person wäre dies die Geschäftsadresse.

Welche Tätigkeiten übernimmt ein EU Vertreter von SIDD?

Wir übernehmen die Funktion als EU Vertreter über unsere Gesellschaft in München. Dabei halten wir das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor Ort vor und stehen als Ansprechpartner für Anfragen aus der EU zur Verfügung.

In Kürze: Der EU Vertreter von SIDD leitet Anfragen aus der EU an Ihr Unternehmen weiter und hält das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor Ort vor.

Sollten Sie Beratung zu spezifischen Anfragen wünschen, können wir dies im Stundensatz anbietet. Wir empfehlen Ihnen den EU-Vertreter in Kombination mit der SIDD Datenschutzberaterin (Schweiz) oder dem Datenschutzbeauftragter (EU) zu nutzen.

Welche Pakete bietet SIDD an?

EU Vertreter Paket

Was geschieht nach der Beauftragung von SIDD?

Nach der Beauftragung von SIDD als EU Vertreter sieht der Onboardingprozess wie folgt aus:

Vertragsunterzeichnung

Wir schliessen einen Dienstleistungsvertrag mit der Kundin ab, der die Rahmenbedingungen und den Leistungsumfang unserer Tätigkeit als UK Vertreter enthält. Natürlich digital 😉

Bereitstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

Durch Sie (Kunde) oder ggf. Beauftragung zur Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen eines Datenschutz-Workshops.

Nennung unserer Münchener Gesellschaft in Ihren Datenschutzhinweisen


Laufende Betreuung

Wenn Anfragen eingehen, werden wir diese umgehend an Sie kommunizieren und uns mit Ihnen abstimmen. Hier empfiehlt es sich parallel eine Datenschutzberaterin (Schweiz) oder ein Datenschutzbeauftragter (EU) als Ansprechpartner zu benennen.