Standard · KMU
ab CHF 600 / Monat
Fixes Quartalsmandat: halber Tag pro Quartal plus Erreichbarkeit. Weitere Tätigkeiten im Stunden- oder Tagessatz.
- DSB-Mandat Art. 37 DSGVO
- Quartals-Meeting mit GL
- VVT-Pflege
- Reaktionszeit 24 h
Unsere DSGVO-Datenschutzbeauftragten übernehmen das DSB-Mandat nach Art. 37 DSGVO für Schweizer und EU-Unternehmen, mit der notwendigen Fachkunde und Unabhängigkeit, gegenüber Aufsichtsbehörden in DE, AT, IT, ES, NL und weiteren Mitgliedstaaten. Als ausgelagerter Datenschutzbeauftragter (Outsourced DPO) arbeiten wir zum Festpreis und sind sofort verfügbar.
Im Einsatz für regulierte Branchen und KMU
Datenschutz und Privatsphäre sind in der EU Grundrechte (Art. 7, 8 Charta), und längst geschäftliche Notwendigkeit.
Art. 37 Abs. 1 DSGVO macht eine DSB-Benennung in drei Konstellationen verpflichtend:
Hinzu kommen nationale Öffnungsklauseln. Beispiel Deutschland: ab 20 Beschäftigten mit automatisierter Verarbeitung. Wir prüfen Ihre Pflicht im Erstgespräch.
Vollumfängliches DSB-Mandat nach Art. 39 DSGVO, beratend, überwachend, kooperierend.
Der Aufwand variiert stark mit Unternehmensgrösse, Branche und IT-Komplexität. Orientierungswerte:
Beim externen Mandat zahlen Sie nur die abgerufenen Stunden, ohne Recruiting, Schulung, Backup und Sozialversicherungs-Overhead.
Standard · KMU
ab CHF 600 / Monat
Fixes Quartalsmandat: halber Tag pro Quartal plus Erreichbarkeit. Weitere Tätigkeiten im Stunden- oder Tagessatz.
Premium
Jahreskontingent individuell
Flexibles Stundenkontingent ab 30 h. Ideal für KMU 150–500 Mitarbeitende oder DSFA-Bedarf.
Digitaler Dienstleistungsvertrag mit Leistungsumfang als DSB nach Art. 37 DSGVO.
Workshop zum Kennenlernen, Erwartungs-Alignment, Nächste Schritte.
Bestandsaufnahme datenschutzrelevanter Prozesse, Systeme und Dokumente.
Massnahmenplan: Datenschutzerklärungen, VVT, DSFAs, AVV, interne Richtlinien.
Begleitung durch Beratung, Schulung, Prüfung, Behördenkommunikation.
Feste Ansprechperson, laufende Überwachung und Aktualisierung.
Ein DSB-Mandat nach Art. 37 DSGVO trägt nur, wenn Fachkunde, Unabhängigkeit und prüffähige Nachweise zusammenkommen, und genau hier liegt der Unterschied bei SIDD.
Ihr DSB ist promovierter Jurist mit CIPP/E und Anwaltszulassung (New York, UK), gestützt auf ein eigenes InfoSec-Team. So beurteilen wir Verarbeitungen, AVV und DSFA nicht nur rechtlich, sondern auch technisch belastbar, ohne externe Zukäufe.
Wo Dr. Staiger als Anwalt tätig wird, unterliegen Ihre Angaben dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB, zusätzlich zur Verschwiegenheitspflicht des DSB nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO. Diesen doppelten Schutz kann ein Inhouse-DSB nicht bieten.
Wir führen DSB-Mandate in DE, AT, IT, ES, NL und weiteren EU-Staaten, inklusive CH-Doppel-Mandaten nach revDSG und DSGVO. Eine Anlaufstelle für die Korrespondenz mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden, statt je Land einen separaten Dienstleister.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30), DSFA und Massnahmen pflegen wir in unserer eigenen Priverion-Plattform. Bei einer Behördenanfrage liegt der Nachweis als gepflegtes, prüffähiges Tooling vor, nicht als verstreute Dokumentensammlung.
Sie benennen eine zertifizierte Funktion zum Fixmandat ab CHF 600/Monat und zahlen abgerufene Stunden, ohne Recruiting, Schulung, Backup und Sozialversicherungs-Overhead. Bei Ausfall des einzelnen DSB bleibt das Mandat durch das Team durchgehend besetzt.
Wir betreuen DSB-Mandate seit 2017 mit hoher Verlängerungsquote, fester Ansprechperson und Erstantwort innert 24 Stunden. Bestehende Mandate von Inhouse-Funktionen oder anderen Dienstleistern übernehmen wir im laufenden Betrieb.
Statt eine interne Stelle zu schaffen, lagern Sie das Datenschutzbeauftragter-Mandat an SIDD aus. Als Outsourced DPO übernehmen wir die Pflichten nach Art. 37 bis 39 DSGVO zum Festpreis, mit benanntem Ansprechpartner und sofortiger Verfügbarkeit.
Unser Werkzeug: LexCommand
LexCommand ist unsere hauseigene, zitatgestützte Rechts-KI für das Recht der Schweiz, Deutschlands, Österreichs und der EU. Entwickelt und souverän in der Schweiz betrieben von der Priverion GmbH, dem Unternehmen hinter SIDD. Datensouveränität und Belegbarkeit predigen wir nicht nur, wir haben sie in unser Werkzeug eingebaut, ergänzend zur Priverion-Plattform.
Die KI läuft selbst gehostet auf Schweizer Infrastruktur, ohne externe Cloud-LLMs. Als unabhängiges Schweizer Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft verarbeiten wir Ihre Unterlagen in einer Umgebung, die wir kontrollieren.
Jede rechtliche Aussage ist auf eine abrufbare Primärquelle rückführbar, oder sie erscheint nicht. So werden unsere Empfehlungen auditierbar und nachvollziehbar, statt nur plausibel zu klingen.
LexCommand übernimmt das Suchen, Abgleichen und Belegen. Das verkürzt Durchlaufzeiten und gibt unseren Senior-Beratenden Zeit für Urteil und Mandantengespräch, bei gleichbleibender Sorgfalt.
Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Sicherheit betrachten wir auf einer geteilten Quellenbasis mit Framework-Crosswalk. So sehen Sie überschneidende Pflichten in einem konsolidierten Bild statt in drei isolierten Analysen.
Konkret für das DSB-Mandat: LexCommand hält die Recherche je Land sauber getrennt, sodass Ihr Verzeichnis nach Art. 30 und jede DSFA auf der richtigen mitgliedstaatlichen Fassung beruhen, mit Verweis auf die Primärquelle, und beim CH-Doppel-Mandat revDSG und DSGVO nebeneinander sichtbar werden.
Zeitlich deterministisch (Stand heute oder zu jedem Stichtag), mit Jurisdiktions-Isolation (CH/DE/AT/EU) und einem Zitat-Verifizierer am Ende jeder Antwort.
Wir betreuen DSB-Mandate in DE, AT, IT, ES, NL und weiteren EU-Mitgliedstaaten. Für CH-Doppel-Mandate siehe DSB Schweiz.
Standard ab CHF 600/Monat, Premium individuell mit Jahres-Stundenkontingent. Konzern-Mandate auf Anfrage.
Ja. Wir übernehmen DSB-Mandate von Inhouse-Funktionen oder anderen Dienstleistern und führen den laufenden Betrieb fort.
Möglicherweise. Beides sind unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Art. 27 vs. Art. 37 DSGVO). Siehe EU-Vertreter.
Verantwortlich für die Verarbeitung bleibt das Unternehmen (Art. 5 DSGVO). Der DSB selbst haftet nicht persönlich für Datenschutzverstösse, wir minimieren das Risiko durch dokumentierte Prozesse, Schulungen und ein Incident-Playbook.
Ja, Art. 321 StGB. Zusätzlich besteht die Verschwiegenheitspflicht des DSB nach Art. 38 Abs. 5 DSGVO.
Wir kalkulieren Ihre passende Lösung, oder buchen Sie direkt ein 15-Minuten-Erstgespräch mit Dr. Staiger.