Datenschutzbeauftragte (DSB) sind Personen, die von einem Unternehmen oder einer Organisation bestellt werden, um die Einhaltung der DSGVO zu überwachen, zu beraten und zu kontrollieren. Die Person muss über die erforderliche Fachkunde und Unabhängigkeit verfügen und darf bei der Ausübung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt oder abberufen werden.
Hier ein paar aktuelle Beispiele:
Das Recht auf Privatsphäre und auf ein Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Privatsphäre und Datenschutz sind zwei Grundrechte, die in den EU-Verträgen und in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind. Die Charta enthält ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8). Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 erhielt die Charta der Grundrechte dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge der EU. Somit ist sie für die EU-Organe und Einrichtungen und die Mitgliedstaaten bindend. Zudem verpflichtet Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Union, Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erlassen. Die massgebliche Gesetzgebung ist hier die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die landesspezifischen Datenschutzgesetze.
Auf dem heutigen Markt ist die Einhaltung des Datenschutzes zu einem wichtigen Aspekt des Kaufprozesses der Kund:innen geworden. Eine effiziente Datenschutzorganisation ermöglicht es, Verkaufszyklen zu verkürzen, indem sie schnell die notwendigen Informationen für eine Lieferantenprüfung zur Verfügung stellen können. Zudem unterstützt der Datenschutz den Aufbau von Kundenvertrauen und ermöglicht es Ihnen die Geschäftsattraktivität zu steigern.
Nicht alle Unternehmen oder Organisationen müssen eine DSB benennen. Die DSGVO sieht vor, dass eine DSB erforderlich ist, wenn:
Die DSGVO lässt jedoch auch Spielraum für die Mitgliedstaaten, eigene Regeln für die Bestellung eines DSB zu erlassen. Dies nennt man Öffnungsklauseln. Ein Beispiel dafür ist Deutschland, das die Benennung einer DSB erfordert, wenn personenbezogene Daten von mindestens 20 Beschäftigten automatisiert verarbeitet werden. Andere Länder haben ähnliche oder abweichende Regelungen getroffen, die je nach dem jeweiligen nationalen Recht zu beachten sind.
Die Tätigkeiten, die Datenschutzbeauftragte (DSB) nach der DSGVO übernehmen müssen umfassen:
Dies ist stark abhängig vom Unternehmen und auch der Komplexität des Geschäfts und der IT. Eine mögliche Orientierung bietet jedoch die Empfehlung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) aus Deutschland, die für voll ausgelastete Datenschutzbeauftragte eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden angibt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte schätzt in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.06.2019, dass Datenschutzbeauftragte in einem Durchschnittsunternehmen mit rund 250 Mitarbeitern eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 10 Stunden aufwenden müssen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies beruht auf einer Stichprobenerhebung von 50 Unternehmen, die zwischen 2016 und 2018 kontrolliert wurden.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat in einer Umfrage unter seinen Mitgliedern im Jahr 2017 ermittelt, dass Datenschutzbeauftragte im Durchschnitt eine wöchentliche Arbeitszeit von 14,2 Stunden für ihre Tätigkeit benötigen. Dabei variiert die Arbeitszeit je nach Unternehmensgrösse, Branche, Anzahl der Verfahren und der Komplexität der Datenverarbeitungen.
Wir bieten zwei Arten von Paketen an.
Wir übernehmen das DSB Mandat und vereinbaren fix jedes Quartal einen halben Tag oder mehr um Datenschutzthemen zu bearbeiten.
Alle weiteren Tätigkeiten werden im Stunden oder Tagessatz abgerechnet.
Wir übernehmen das DSB Mandat und vereinbaren fix jedes Quartal einen halben Tag oder mehr um Datenschutzthemen zu bearbeiten.
Alle weiteren Tätigkeiten werden im Stunden oder Tagessatz abgerechnet.
Wir schliessen einen Dienstleistungsvertrag ab, der die Rahmenbedingungen und den Leistungsumfang unserer Tätigkeit als DSB enthält. Natürlich digital 😉
Wir führen ein Kick-off Workshop mit Ihnen durch, um uns kennenzulernen, die Erwartungen abzustimmen und die nächsten Schritte zu besprechen.
Wir führen eine Bestandsaufnahme Ihrer datenschutzrelevanten Prozesse, Systeme und Dokumente durch, um den aktuellen Stand und den Handlungsbedarf zu ermitteln.
Wir erstellen einen Massnahmenplan, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Sie umzusetzen. Dieser Plan beinhaltet unter anderem die Erstellung oder Überarbeitung von Datenschutzerklärungen, Verfahrensverzeichnissen, Datenschutz-Folgeabschätzungen, Verträgen zur Auftragsverarbeitung und internen Richtlinien.
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der geplanten Massnahmen, z.B. durch Beratung, Schulung, Prüfung oder Begleitung bei der Kommunikation mit den betroffenen Personen oder den Aufsichtsbehörden.
Wir stehen Ihnen als feste Ansprechperson für alle Datenschutzfragen zur Verfügung und übernehmen die laufende Überwachung, Aktualisierung und Anpassung der Datenschutzmassnahmen an die sich ändernden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.