Datenschutzberater:innen (DSB) sind Personen, die von einem Unternehmen oder einer Organisation bestellt weden, um die Einhaltung des DSG (Datenschutzgesetz Schweiz) zu überwachen, das Unternehmen zu beraten und die Umsetzung zu kontrollieren. Die Person muss über die erforderliche Fachkunde und Unabhängigkeit verfügen und darf bei der Ausübung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt oder abberufen werden.
Hier ein paar aktuelle Beispiele:
In der Schweiz ist das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz in der Bundesverfassung verankert. Insbesondere gewährt Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) das unveräusserliche Recht auf Achtung des Privatlebens und die informationelle Selbstbestimmung. Diese Rechtsnorm schützt alle vor Eingriffen in die Privatsphäre entweder durch staatliche oder private Akteure. Das Recht auf Datenschutz und die Sicherung von Personendaten sind daraus abgeleitet. Art. 13 Abs. 2 BV erfasst nicht nur den Missbrauch von Einzelpersonendaten, sondern umfasst jegliche staatliche Aktivität im Kontext mit der Verarbeitung von Personendaten in ihren sachlichen Schutzbereich.
Personendaten, definiert gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), beziehen sich auf Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das DSG regelt präzise, wie solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Es definiert die Rahmenbedingungen, unter denen die Datenverarbeitung zulässig ist, und schützt die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre persönlichen Daten.
Die Bundesverfassung und das Datenschutzgesetz bilden somit das juristische Fundament für den umfassenden Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes in der Schweiz. Gemäss Art. 13 BV und dem Bundesgesetz über den Datenschutz hat jeder Mensch das unveräusserliche Recht, dass seine Privatsphäre respektiert und seine Personendaten angemessen geschützt werden.
Auf dem heutigen Markt ist die Einhaltung des Datenschutzes zu einem wichtigen Aspekt des Kaufprozesses der Kund:innen geworden. Datenschutzprogramme ermöglichen es, Verkaufszyklen zu verkürzen, indem es schnell die notwendigen Informationen für eine Lieferantenprüfung zur Verfügung stellt. Zudem unterstützt der Datenschutz Kundenvertrauen aufzubauen und die Geschäftsattraktivität zu steigern.
Datenschutzberater:innen (DSB) sind Personen, die von einem Unternehmen oder einer Organisation bestellt werden, um die Einhaltung des DSG (Datenschutzgesetz Schweiz) zu überwachen, das Unternehmen zu beraten und die Umsetzung zu kontrollieren.
Die Person muss über die erforderliche Fachkunde und Unabhängigkeit verfügen und darf bei der Ausübung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt oder abberufen werden. Unternehmen oder Organisationen müssen grundsätzlich keine DSB benennen.
Die Vorteilung einer Benennung umfassen:
Prinzipiell wird eine DSB jedoch empfohlen, um die Rechenschaftspflichten nachkommen zu können und um Mitarbeiter:innen vor hohen Bussen (bis zu 250.000 CHF) zu schützen. Die SIDD Datenschutzberater:innen (Schweiz) berichten immer an die oberste Führung des Unternehmens und stellen so sicher, dass das Management über die Risiken informiert ist.
Die Datenschutzberater:innen (Schweiz) können folgende Tätigkeiten übernehmen:
Dies ist stark abhängig vom Unternehmen und auch der Komplexität des Geschäfts und der IT. Aufwandstreiber sind hierbei:
In einem Durchschnittsunternehmen mit rund 250 Beschäftigten muss eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 10 Stunden aufgewendet werden, um allen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Wir bieten zwei Arten von Paketen an.
Wir übernehmen das DSB Mandat und vereinbaren fix jedes Quartal einen halben Tag oder mehr um Datenschutzthemen zu bearbeiten.
Alle weiteren Tätigkeiten werden im Stunden oder Tagessatz abgerechnet.
Bereits ab 500 CHF p.M.
Wir übernehmen das DSB Mandat und vereinbaren und vereinbaren mit Ihnen ein flexibles Jahreskontingent.
Ab 30h pro Jahr betreuen wir Sie im flexiblen Jahreskontingent.
Wir schliessen einen Dienstleistungsvertrag ab, der die Rahmenbedingungen und den Leistungsumfang unserer Tätigkeit als DSB enthält. Natürlich digital 😉
Wir führen ein Kick-off Workshop mit Ihnen durch, um Sie kennenzulernen, die Erwartungen abzustimmen und die nächsten Schritte zu besprechen.
Wir führen eine Bestandsaufnahme der datenschutzrelevanten Prozesse, Systeme und Dokumente Ihres Unternehmens durch, um den aktuellen Stand und den Handlungsbedarf zu ermitteln.
Wir erstellen einen Massnahmenplan, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Dieser Plan beinhaltet unter anderem die Erstellung oder Überarbeitung von Datenschutzerklärungen, Verfahrensverzeichnissen, Datenschutz-Folgeabschätzungen, Verträgen zur Auftragsverarbeitung und internen Richtlinien.
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der geplanten Massnahmen, z. B. durch Beratung, Schulung, Prüfung oder Begleitung bei der Kommunikation mit den betroffenen Personen oder den Aufsichtsbehörden.
Wir stehen Ihnen als feste Ansprechperson für alle Datenschutzfragen zur Verfügung und übernehmen die laufende Überwachung, Aktualisierung und Anpassung der Datenschutzmassnahmen an die sich ändernden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.