UK Vertreter

Ein UK-Vertreter gemäss der UK Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine natürliche oder juristische Person, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter ausserhalb des Vereinigten Königreichs (UK) benannt wird, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen. Der UK-Vertreter fungiert als Ansprechpartner:in für Datenschutzangelegenheiten und ermöglicht es den UK-Bürger:innen, ihre Datenschutzrechte wirksam auszuüben.

Benötige ich einen UK Vertreter?

Wenn Sie als Unternehmen Waren und/oder Dienstleistungen an Endkund:innen im Vereinigten Königreich anbieten oder das Verhalten von Personen in der UK beobachten, müssen Sie eine lokale Ansprechpartnerin für Datenschutzfragen nennen. Dies ermöglicht es der Datenschutzbehörde in der UK auf Ihren UK Vertreter zuzugehen und antworten zu erhalten. Da der UK Vertreter im Vereinigten Königreich angesiedelt sein muss, unterliegt er damit auch dem Recht des Vereinigten Königreichs und kann sich der Behörde nicht entziehen. Der Vertreter hat gewisse Dokumentationen bei Nachfrage vorzuweisen. So muss er z. B. das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorhalten.

Hinweis: Das Führen/Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses obliegt weiterhin dem Verantwortlichen (sprich Ihren Unternehmen ausserhalb der UK).

Ein weiterer Grund, warum der britische Gesetzgeber in Artikel 27 der UK GDPR einen Vertreter in der UK fordert, ist damit britische Endkunden einen Ansprechpartner für Ihre Datenschutzfragen innerhalb der UK besitzen. Zudem soll diese Regelung analog zur EU bestehen, damit das Vereinigte Königreich als gleichwertiges Drittland angesehen wird.

Als UK Vertreter kann sowohl eine juristische Person (Firma) als auch eine natürliche Person benannt werden. Der Einsatz einer natürlichen Person ist hier nicht empfehlenswert, denn hier muss als Konsequenz die Meldeadresse der Person in den Datenschutzhinweisen angegeben werden. Bei einer juristischen Person wäre dies die Geschäftsadresse.

Welche Tätigkeiten übernimmt ein UK Vertreter von SIDD?

Wir übernehmen die Funktion als UK Vertreter über unsere Gesellschaft in London. Dabei halten wir das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor Ort vor und stehen als Ansprechpartnerin für Anfragen aus der UK zur Verfügung.

In Kürze: Der UK Vertreter von SIDD leitet Anfragen aus dem Vereinigten Königreich an Ihr Unternehmen weiter und hält das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vor Ort vor. Sollten Sie Beratung zu spezifischen Anfragen wünschen, können wir dies im Stundensatz anbietet. Wir empfehlen Ihnen den UK Vertreter in Kombination mit dem SIDD Datenschutzberater (Schweiz) oder der Datenschutzbeauftragten (EU) zu nutzen.

Welche Pakete bietet SIDD an?

UK Vertreter Paket

Was geschieht nach der Beauftragung von SIDD?

Nach der Beauftragung von SIDD als UK Vertreter erfolgt das Onboarding wie folgt:

Vertragsunterzeichnung

Wir schliessen einen Dienstleistungsvertrag mit der Kundin ab, der die Rahmenbedingungen und den Leistungsumfang unserer Tätigkeit als UK Vertreter enthält. Natürlich digital 😉

Bereitstellung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Durch Sie (Kund:in) oder ggf. Beauftragung zur Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen eines Datenschutz-Workshops.

Nennung unserer Londoner Gesellschaft in Ihren Datenschutzhinweisen


Laufende Betreuung

Sollten Anfragen eingehen werden wir diese umgehend an Sie kommunizieren und uns mit Ihnen Abstimmen. Hier empfiehlt es sich parallel eine Datenschutzberaterin (Schweiz) oder ein Datenschutzbeauftragter (EU) als Ansprechpartnerin zu benennen.