Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Bundestag hat am 14. Dezember 2023 einen Gesetzesentwurf "zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz-DigiG 20/9048) angenommen. Das Gesetz strebt die Verbreitung digitaler Anwendungen an und will die Nutzung verfügbarer Gesundheitsdaten, für Versorgungszwecke und Forschungszwecke zu verbessern.
Das Digitalgesetz zielt darauf ab, die Einführung verbindlicher Standards zu beschleunigen und die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen zu fördern. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, wobei das Widerspruchsverfahren (Opt-out) angewendet wird, falls die Anwendung nicht gewünscht wäre. Das elektronische Rezept(E-Rezept) soll noch dieses Jahr als verpflichtend erklärt werden. Das Gesetz zur digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (GDNG) zielt darauf ab, die Nutzung von Gesundheitsdaten für öffentliche Zwecke zu erleichtern, indem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur geschaffen wird. Dies ermöglicht den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eine sichere Nutzung ihrer Daten, insbesondere im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Erkennung von Krankheiten. Für die Freigabe von Daten aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Nutzung der Daten für Forschungszwecke erleichtern zu können.
Meilenstein in der Digitalisierung: Ein Durchbruch in der Technologie
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigt eine signifikante Steigerung der Versorgungsqualität durch die neuen digitalen Möglichkeiten sowie ein gesteigertes Mass an Sicherheit für die Patientenschaft an. Zurzeit sind Diagnosen und Laborergebnisse auf etliche Einrichtungen verteilt, was zu Redundanzen, fehlerhaften Diagnosen und im Gesamten zu einer suboptimalen Behandlung führt. Die Einführung der elektronischen Patientenakte wird diese Umstände verändern, zum Wohl der Patient:innen sowie der behandelnden Ärzteschaft.
Das vorrangige Bestreben besteht in der Förderung eines verbesserten und effizienteren Medizinwesens. Als Beispiel wird die Telemedizin genannt, deren Ausbau angestrebt wird. Dadurch werden Arztpraxen entlastet und eine optimierte Versorgung gewährleistet. Das Gesetz zur digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (GDNG) ermöglicht die zielgerichtete Nutzung von Daten, die aus verschiedenen Quellen wie der elektronischen Patientenakte, den Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Registern stammen und in einem geschützten Rahmen zusammengeführt werden. Diese Informationen können für Forschungszwecke sowie die Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) genutzt werden und somit zu einer verbesserten und personalisierten Behandlung von Patient:innen im Bereich der personalisierten Medizin beitragen.
Änderungen
Elektronische Patientenakte (ePA): Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, wobei eine Opt-out-Option besteht. Auch für privat Versicherte ist eine entsprechende ePA auf Widerspruchsbasis durch die PKV-Unternehmen vorgesehen.
Digitale Medikationsübersicht: Die Einführung der ePA ermöglicht Versicherten eine umfassende digitale Medikationsübersicht, die automatisch generiert wird. Dies unterstützt Ärzt:innen bei der Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen und optimiert den Behandlungsprozess.
E-Rezept: Das E-Rezept wird standardisiert und als fester Bestandteil der Arzneimittelversorgung etabliert. Zudem wird ein zusätzlicher Zugang über die ePA-App bereitgestellt.
Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA): Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden verstärkt in die Versorgungsprozesse integriert und ihre Verwendung transparenter gestaltet. Durch die Erweiterung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb können sie nun auch für anspruchsvollere Behandlungsprozesse wie das Telemonitoring eingesetzt werden.
Telemedizin: Um die Telemedizin fest in der Gesundheitsversorgung zu etablieren, werden die Mengenbeschränkungen aufgehoben. Zusätzlich wird durch die assistierte Telemedizin ein leichterer Zugang zur Versorgung geschaffen. Einrichtungen wie Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen und psychotherapeutische Sprechstunden können nun telemedizinische Leistungen erbringen.
Digitalbeirat: Ein Digitalbeirat wird bei der Thematik eingerichtet, der Vertreter:innen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umfasst. Bei der weiteren Zusammensetzung des Digitalbeirats werden insbesondere ethische und medizinische Perspektiven berücksichtigt. Die Aufgabe des Digitalbeirats besteht darin, die Thematik fortlaufend bei ihren Entscheidungen zu Themen wie Datenschutz, Datensicherheit, Datennutzung und Benutzerfreundlichkeit mit ausgewogenen Empfehlungen zu unterstützen.
Gefahren der Neugestaltung: Risiken der Reform
Die Debatte um die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung ist ein Thema von wachsender Bedeutung. Während einige die potenziellen Vorteile betonen, warnen andere vor den Risiken, insbesondere im Hinblick auf die gemeinwohlorientierte Datennutzung. Kritiker:innen argumentieren, dass dieser Begriff eine politisch motivierte Interpretation zulässt und somit Unsicherheit über die tatsächlichen Absichten der Datenverarbeitung schafft.
Einige Stimmen erheben sogar schwere Vorwürfe gegen die bisherige Handhabung von Gesundheitsdaten. Es wird behauptet, dass die Daten, die eigentlich dem Schutz der Menschen dienen sollten, oft verschleiert, unterdrückt oder gar nicht erst erfasst werden würden. Des Weiteren wird angeführt, dass Gesundheitsdaten oft dazu genutzt werden, der Pharmaindustrie Geschäfte in Milliardenhöhe zu ermöglichen, während der eigentliche Zweck der gemeinwohlorientierten Nutzung im Dunkeln verbleibt.
Diese Überlegungen betonen die Wichtigkeit, klare und ethisch verantwortungsvolle Leitlinien für die Nutzung von Gesundheitsdaten festzulegen. Die Sicherheit und der Schutz sensibler Informationen sollten weiterhin Priorität haben, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Nutzung ihrer Daten zu gewährleisten.