Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes

Die DSB Bestellung

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sowie das Datenschutzgesetz (DSG) schreiben vor, ob und wann Sie als Unternehmer eine Datenschutzbeauftragte Person bestellen müssen. Die Kriterien für die Benennung müssen daher in jedem Fall geprüft werden, da bei Nichteinhaltung empfindliche Bussen drohen. Da es sich beim Datenschutz für Unternehmen um ein komplexes Thema handelt, ist die Prüfung bzw. die Beauftragung von Expert:innen von Vorteil, um allen Faktoren ausreichend Rechnung zu tragen.

Individuelle Datenschutzlösungen für Ihr Unternehmen

Das gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzmanagement erfordert von Unternehmen, sämtliche erforderlichen Massnahmen zum betrieblichen Datenschutz und zur Datensicherheit zu ergreifen. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) sind zahlreiche Bestimmungen und Vorschriften festgelegt, die von Geschäftsleitungen eingehalten und im Rahmen der Datensicherheit umgesetzt werden müssen. Eine Missachtung oder ein laxer Umgang mit dem Datenschutz kann mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein.

Als Unternehmer:in oder Manager stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Sie können entweder eine interne Person als DSB ausbilden lassen oder auf externe Dienstleistungen zurückgreifen. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass die erforderlichen Datenschutzmassnahmen speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten und entsprechend umgesetzt werden.

Wir bieten Ihnen im Bereich Datenschutz eine individuelle Beratung, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihren aktuellen Datenschutzstatus überprüfen können, empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit unseren Datenschutzexpert:innen aufzunehmen. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung zeigen wir Ihnen gerne erste Lösungsansätze auf.

Datenschutzverstösse: Kein Kavaliersdelikt in der DSGVO-Ära

Für Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Beschäftigten stellt sich oft die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn auf die Dienste eines Datenschutzbeauftragten verzichtet wird. Da die Gewährleistung des Datenschutzes eine gesetzliche Verpflichtung ist, kann ein Verstoss schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie auf die erforderlichen Datenschutzmassnahmen verzichten und keine Datenschutzbeauftragte Person nachweisen können, können Geldstrafen und möglicherweise wettbewerbsrechtliche Verfahren drohen.

Ein negativer Ruf und Berichte in den Medien können zum Verlust des Kundenvertrauens führen. Konflikte mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde sind vorprogrammiert, und sowohl die Geschäftsleitung als auch das Unternehmen selbst können mit hohen Geldstrafen belangt werden. Eine ISO-Zertifizierung (27001) kann ohne den Nachweis einer Datenschutzbeauftragten Person möglicherweise nicht aufrechterhalten werden. Darüber hinaus ist die Nennung in vielen Vertragsvereinbarungen, insbesondere in Datenverarbeitungsverträgen, obligatorisch. Ohne die geforderten Nachweise riskieren Sie das Vertrauen Ihrer Kund:innen, Geschäftspartner:innen und der zuständigen Behörden zu verlieren.

Nicht erhaltene oder verzögerte Aufträge aufgrund fehlender Nachweise im Bereich Datenschutz können sich negativ auf das Unternehmensergebnis auswirken. Vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen stehen nach einer Anzeige vor erheblichen finanziellen Problemen, da Bussgelder einen beträchtlichen Verlust bedeuten können. Darüber hinaus könnten Mitbewerber:innen die Nichteinhaltung des Datenschutzes als Grundlage für Klagen betrachten, da sie dadurch möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Wenn Sie bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde keine Datenschutzbeauftragte Person nachweisen können, müssen Sie mit einer Reihe von zusätzlichen Fragen, Massnahmen und Kosten rechnen. Diese können vermieden werden, wenn Sie proaktiv ein Datenschutzmanagement implementieren.

Datenschutzbeauftragte: Intern vs. Extern - Die optimale Wahl für Ihr Unternehmen

Unsere Vorabprüfung wird Ihnen dabei helfen, die optimale Option zu ermitteln. Die Investition in eine interne Datenschutzbeauftragte Person und die Schulung dieser für alle gesetzlichen Aufgaben kann langfristig lohnend sein. Alternativ bietet sich die Auslagerung dieser Aufgabe an eine externe Dienstleitung an, was eine praktische Lösung zu günstigen Konditionen ermöglicht. In beiden Fällen liegt die Verantwortung der beauftragten Person in der Überwachung, Implementierung, Einhaltung und Berichterstattung im Datenschutzbereich. Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den Vorgaben der DSGVO/DSG und erfordert die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.

Die Nennung eines oder einer Datenschutzbeauftragten ist in vielen Verträgen zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichtend. Durch die Hervorhebung Ihrer Einhaltung der DSGVO/DSG, beispielsweise durch die Präsentation der datenschutzbeauftragten Person auf Ihrer Website, demonstrieren Sie als Unternehmer Ihre Seriosität.

Der Datenschutz betrifft nicht nur Daten von Kund:innen und sensible Informationen Ihrer Geschäftspartner:innen, sondern auch interne Daten Ihrer Beschäftigten. Die Bestellung einer datenschutzbeauftragten Person ist in den meisten Fällen unumgänglich. Durch die Bereitstellung eines Nachweises über die Einhaltung des Datenschutzes, sei es durch die Bestellung einer internen oder externen Person, und die Bereitstellung der geforderten Datenschutzdokumentation, zeigen Sie Ihre Verpflichtung gegenüber betroffenen Personen und Behörden auf.

DSB benötigt? Wir sind Ihre Ansprechstelle!

In Ihrem Auftrag bilden wir interne Datenschutzbeauftragte aus oder agieren als externe Spezialist:innen für Ihr Unternehmen. Mit umfassender Kompetenz, langjähriger Erfahrung und juristischer Expertise setzen wir die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Datenschutz in Ihrem Unternehmen um. Als starkes und vertrauenswürdiges Team kümmern wir uns um Ihren Datenschutz und stehen Ihnen jederzeit zur Seite. Gerne bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung und erläutern Ihnen die Vorteile unserer Dienstleistungen.

Bei sämtlichen Fragen zur DSGVO und zum allgemeinen Datenschutz für Unternehmen stehen Ihnen unsere Expert:innen gerne zur Verfügung.

Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes

EINBLICK

9
November
2022
Datenschutz, Datenschutzberater und das Datenschutzmanagementsystem als zentrale Elemente des Datenschutz

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